Wiedereröffnung der Betriebe und Restaurants – Anspruch auf KAE
Per 17. März 2020 hat der Bundesrat die Schliessung bestimmter Betriebe aus gesundheitlichen Gründen angeordnet. Für Arbeitsausfälle aufgrund behördlicher Massnahmen wurde ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) gewährt. Der jüngste Entscheid des Bundesrates zur schrittweisen Wiedereröffnung bestimmter Betriebe unter Einhaltung verschiedener Hygiene- und Verhaltensregeln ab dem 27. April 2020 hat nun Fragen zum weiteren Anspruch dieser Betriebe auf KAE aufgeworfen.